Informationen zum Bestellerprinzip für Verkäufer; Maklercourtage beim Immobilienverkauf wird künftig geteilt

Apr 20, 2021

Vorwort:
Nach diesem Grundsatz der sogenannten „Doppelmaklertätigkeit“ arbeiten wir seit je her. Denn nichts ist uns wichtiger als die Interessen beider Auftraggeber zu wahren und zu vertreten. Insofern freuen wir uns, dass wir weiterhin, wie gewohnt, für Verkäufer und auch Käufer für alle Belange rund um die Immobilie behilfich sein dürfen.

Information:
Aktueller Stand: Am 05. Juni 2020 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienwohnhäuser zugestimmt.

Künftig gelten: Wer den Makler beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Die neuen Regelungen greifen voraussichtlich nach einer Übergangsfrist im Winter 2020.

Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten.

Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Wenn der Makler mit einer Partei vereinbart hat, für diese unentgeltlich tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen.

Hat dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese die Maklervergütung zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen.

Kerstin Braun
Dipl. Betriebswirtin (BA)
Dipl. Sachverständige (DIA)

Gerne beantworte ich Ihre Fragen und freue mich darauf Sie auf Ihrem Weg in das neue zu Hause zu begleiten.

Tel: 07720-973722

Mona Gerber

Wir haben mit Frau Braun durchgängig absolut professionelle Erfahrungen gemacht. Wir hatten den einen oder anderen Stein im Weg, aber mit der Unterstützung von Frau Braun haben wir den Verkauf erfolgreich über die Bühne gebracht... Vielen Dank nochmal dafür.

Olga Schneider

Man fühlt sich einfach super gut aufgehoben. Auch jahrelang nach dem Kauf bekommt man immer einen guten Rat. Vielen herzlichen Dank

Martina Wiede

Sehr professionell, individuell und absolut problemlos. Wir, eine verstreut wohnende Erbengemeinschaft, können Frau Braun nur danken und guten Gewissens weiterempfehlen. Von der Expose-Erstellung über Betreuung von Interessenten und unserer Mieterin bis hin zum Notar, Schlüsselübergabe, Zahlerstände und schlussendlichem Geldeingang hat Frau Braun uns alles abgenommen.  Besser kann man sich einen Immobilienverkauf wirklich nicht wünschen. Nochmal vielen lieben Dank an Frau Braun und ihr Team.

Roman Huber

Zu Beginn des Jahres 2021 hatte ich erstmals Kontakt zu Frau Braun und von Anfang an ein sehr gutes Gefühl – was sich bis zum Ende auch nicht mehr geändert hat...

Andreas Neumann

Auf Grund von guten Empfehlungen im Internet haben wir eine kurzfristige Vermietung in Bad Dürrheim in die Hände von Frau Braun gelegt und wurden absolut nicht enttäuscht. Wir waren jederzeit absolut zufrieden mit der hoch professionellen Abwicklung des kpl. Vorgangs...

Jörg H.

Frau Braun ist eine Immobilienmaklerin mit Herz und Seele.Man fühlt sich einfach super gut aufgehoben, alles ist sehr gut durch Organisiert von der Planung bis zum Abschluss, sehr Kompetent.Vielen herzlichen Dank

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