Energieausweis für Ihre Immobilie
Transparente Werte für nachhaltige Immobilienentscheidungen.
Verschärfte Regelung seit 2014
Immobilienverkäufer oder Vermieter müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder. Gerne sprechen wir Ihnen eine Empfehlung für ein regionales Ingenieurbüro für Energieeffizienz aus, mit welchem wir seit Jahren sehr gut kooperieren. Dieser Energieberater wird Sie informieren, welche Art von Energieausweis für Ihre Immobilie benötigt wird und welche Kosten dabei entstehen. Bevor wir Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten, tragen wir gemeinsam Sorge dafür, dass bei Verkaufsstart ein Energieausweis vorhanden ist.
Info: Mit Wirkung zum 1. November 2020 wurde das Energieeinsparungsgesetz mit der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum Gebäudeenergiegesetz zusammengefasst.


Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig.
- Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt. Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.
Jahre
Ihren Verkauf nehmen wir persönlich – seit über 22 Jahren.
Ein neues Haus, eine neue Wohnung oder ein anderes Objekt aufzunehmen, ist jedes Mal wieder ein Erlebnis für uns. Die Aufbereitung der Verkaufsunterlagen und des Exposés erfolgen mit Sachverstand und Spaß an der Arbeit. Besichtigungen mit guter Stimmung und kompetenter Beratung durchzuführen ist das, wofür wir diesen Beruf gewählt haben.
Wenn wir die Verhandlungen erfolgreich bis zur Vertragsunterzeichnung begleitet haben und Verkäufer und Käufer sich zufrieden lächelnd die Hand gegeben, sind auch wir zufrieden und gehen mit der gleichen Freude an unser nächstes Projekt heran.
Kerstin Braun
Dipl. Betriebswirtin (BA)
Dipl. Sachverständige (DIA)
Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
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Der Immobilienkauf ist eine bedeutende Investition. Denn Sie sichern damit Ihre Zukunft – langfristig und nachhaltig. Deshalb sind Qualität und Erfahrung bei der richtigen Finanzierung erforderlich.
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